Erreichbarkeit
Bereitschaftstelefon
0 512 / 26 20 32
Büro
Unser Büro in der An-der-Lan-Straße 33 in 6020 Innsbruck ist nicht laufend besetzt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir kommen für ein Beratungs- oder Aufnahmegespräch auch gerne zu Ihnen ins Haus.
fio-Schauraum - ungestört schauen
Nach der Übersiedelung finden Sie, wie bis kürzlich am Wiltener Platzl, unseren Schauraum. Dieser ist fast immer offen, zumindest von 8.00 bis 19.00 Uhr. Aufdringliches Personal ist nicht anwesend. Sie können sich völlig ungestört und anonym informieren: Sarg- und Urnenmodelle mit Preisauszeichnung, Grabsteine, Erinnerungsschmuck, Vorsorge, Bestattungsfinanzierung und allerlei Interessantes rund um's Thema.
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Angebot
Ganz unserer Firmenphilosophie und dem Gründungsgedanken verpflichtet, garantieren wir tranparente und kundenorientierte Leistung zu fairen Preisen. Wertschätzung für Verstorbene drückt man nicht durch ein teures Begräbnis aus und Pietät darf uE keine Geldfrage sein.
Feuerbestattung einfach um € 1.690,-
Unser Angebot umfasst Abholung in Innsbruck, umweltverträglicher Vollholzsarg mit Innenausstattung, hygienische Grundversorgung, Einsargung, Überführung ins Krematorium, Kremation, einfache Urne, Übergabe der Urne in unserem Büro.
Dieses Angebot richtet sich an Hinterbliebene, welche die Abschiedsfeier selbst oder mit einer Religionsgemeinschaft ohne Hilfe des Bestattungsunternehmens organisieren oder keine Feier möchten.
Feuerbestattung komplett um € 2.310,-
Wie "Feuerbestattung einfach", jedoch zusätzlich mit
- 10 Parten
- 50 Gedenkbildchen
- Behördenservice (Standesamtsmeldung, Sterbeurkunden)
- Organisation der Abschiedsfeier, Absprache mit Pfarre, Redner, Musiker, Friedhofsverwaltung
- Musik- und Lautsprecheranlage am Friedhof
- Übermittlung der Daten an die Zeitung für die Schaltung der Todesanzeige
- Personal bei der Abschiedsfeier
bzw. Urnenbeisetzung am Friedhof
Erdbestattung einfach um € 1.790,-
Unser Angebot umfasst Abholung in Innsbruck, umweltverträglicher Vollholzsarg mit Innenausstattung, hygienische Grundversorgung, Einsargung, Überführung zum Friedhof, Beisetzung (nach unserer Terminvorgabe ohne Feierlichkeiten).
Erdbestattung komplett um € 2.320,-
Wie "Erdbestattung einfach", jedoch zum vereinbarten Wunschtermin und zusätzlich mit
- 10 Parten
- 50 Gedenkbildchen
- Behördenservice (Standesamtsmeldung, Sterbeurkunden)
- Organisation der Abschiedsfeier, Absprache mit Pfarre, Redner, Musiker, Friedhofsverwaltung
- Musik- und Lautsprecheranlage am Friedhof
- Übermittlung der Daten an die Zeitung für die Schaltung der Todesanzeige
- Personal (exkl. Sargträger) bei der Abschiedsfeier
bzw. Sargbeisetzung am Friedhof
Sozialbestattungen
Weil ein würdiger Abschied bei uns keine Geldfrage ist, werden die Trauergäste bei einem von uns gestalteten Sozialbegräbnis keinen Unterschied zu sonstigen Abschiedsfeiern feststellen können. Wir beraten Sie gerne, die Abrechnung erfolgt gewöhnlich über das zuständige Sozialamt.
Zusatzleistungen auf Anfrage
- Für zusätzlicher Trauerdruck (Parten, Gedenkbildchen) verrechnen wir nur die Druckkosten (ca. € 0,50/Stück)
Für Zusatzleistungen (teilweise vermittelt), wie
- Grabkreuz, inkl. Tafel mit Beschriftung und Bild
-
Sargträger
- Redner / Ritualbegleiter
- Kühlung
- Aufbahrungen in Leichenhallen, Kirchen etc.
- Live-Musiker (Orgel,
Harfe, Gitarre, Bläser, Gesang...)
- Sondersärge
- Sonderurnen
- Todesanzeigen
- zusätzliche Beisetzungstermine
- Überführungen
- Fahrtkosten zu Einsatzorten außerhalb des Unternehmensstandortes
- Erinnerungsschmuck
- Erinnerungsdiamanten, hergestellt aus dem Kohlenstoffanteil der Asche
verrechnen wir möglichst moderate Preise und garantieren
Transparenz. Die unverschämte Preispolitik etablierter Regionalmonopolisten aus Zeiten der Marktaufteilung ist unsere Sache nicht.
Unsere Preise beziehen sich auf die Leistungserbringung am Unternehmensstandort und beinhalten bereits Angehörigenrabatte und verstehen sich für Konsumenten inkl. USt.
und exkl. Sonderleistungen wie erhöhter Bergeaufwand (z. B. nach Unfällen oder bei komplexen Hausabholungen), Kühlung, erhöhter Rechnungsaufwand (z. B. bei Abrechnung über Notariat, Sozialamt oder bei Zahlungsverzug) und Drittkosten (z. B. Friedhofs-, Grab- und Verwaltungsgebühren, Kosten für Blumen, Steinmetz und Grabpflege). Stand Mai 2015 vorbehaltlich Änderung, Irrtum und Inflationsanpassung.
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Sterbefall - was tun?
Wenn ein Angehöriger verstirbt, greifen fallweise Panik und Unsicherheit um sich. Ein bisschen Aufklärung hilft.
Zusammengefasst könnte man die nötigen Tätigkeiten so darstellen:
- Verständigung von Totenbeschauer und Bestatter
-
Abholung des Leichnams und Aufnahmegespräch
- Durchführung der Abschiedsfeierlichkeiten
- Warten auf den Notarstermin
Und nun zum Detail:
Totenbeschau
Ist der Todesfall eingetreten, eilt eigentlich nur die Verständigung des Totenbeschauarztes.
- Senioren- und Pflegeheime, Krankenanstalten und sonstige Pflegeeinrichtungen sind zur Verständigung bzw. Durchführung der Totenbeschau verpflichtet. In diesen Fällen sind Angehörige also komplett entlastet.
- Nur bei Sterbefällen zuhause muss der Totenbeschauarzt selbst verständigt werden.
Entweder über die Gemeinde oder die Tiroler Landeswarnzentrale unter der Rufnummer 0 512 580 580. Natürlich nehmen wir Ihnen die Verständigung des Totenbeschauarztes gerne ab.
Die Verständigung des Totenbeschauarztes ist übrigens eine gesetzliche Pflicht. Dazu berufen sind eben die Verantwortlichen der Wohnheime, Krankenanstalten etc. Und bei Sterbefällen, welche sich woanders ereignen, sind die Angehörigen, die Mitbewohner oder auch jede Person, welche den Leichnam findet und auch bloß zufällig zugegen ist, mit der Verständigung beauftragt. In der Praxis wird man freilich selten selbst den Tod feststellen, sondern im Zweifel den Notarzt rufen.
Bitte nicht wundern, wenn die Totenbeschau auf sich warten lässt. Von Gesetzes wegen müssen bei der Totenbeschau die offensichtlichen Zeichen des Todes (Leichenstarre, Totenflecken) festgestellt werden, weshalb die Totenbeschau erst vier bis sechs Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden darf. Es ist auch nicht unhöfliches Desinteresse der SprengelärztInnen, wenn deren Kommen etwas dauert.
Vor der Totenbeschau gilt ein allgemeines Verbringungs- und Veränderungsverbot. Das heißt, der Leichnam darf weder gewaschen, angezogen noch vom Sterbeort weggebracht werden.
Bestattungsunternehmen verständigen
Nach erfolgter Totenbeschau dürfen die sogenannten "zur Bestattungsobsorge berechtigten Personen" über den Leichnam verfügen und diesen vom Bestattungsunternehmen abholen lassen. Wenn Sie uns bereits vor Durchführung der Totenbeschau verständigen, hilft das sehr bei der Planung.
Wir empfehlen, in Ruhe von Ihrem lieben Verstorbenen Abschied zu nehmen und allen Familienmitgliedern, vielleicht auch Freunden und nahestehenden Personen, Gelegenheit zu geben, sich in der gewohnten Umgebung zu verabschieden. Wir vereinbaren mit Ihnen die Abholung und das Aufnahmegespräch. Für das Aufnahmegespräch kommen wir übrigens auch gerne zu Ihnen ins Haus.
Wenn Sie dazu in der Verfassung sind, bereiten Sie bitte folgendes vor:
Urkunden
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- je nach Familienstand d. Verst. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde d. Gatten
Nettes Foto für den Trauerdruck (Schnappschuss ist meist besser als ein Passfoto)
Wenn Sie die Urkunden nicht gleich finden, ist das kein Grund zur Beunruhigung. Im Gesetz steht, dass diese nach Möglichkeit vorzulegen sind. Wenn sie unauffindbar sind, ist das kein großes Problem und hat dies überhaupt keine Auswirkungen auf die Bestattung selbst. Einzig die Ausstellung der Sterbeurkunden kann sich verzögern.
Beim Aufnahmegespräch beraten wir Sie und besprechen gemeinsam alles Weitere.
Verlassenschaftsverfahren
Das zuständige Notariat meldet sich automatisch bei Ihnen. Da die Erben bis zum Tätigwerden des Notariats ja nicht mit letzter Sicherheit feststehen, ist vor Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens niemand zur Besorgung der privatrechtlichen Angelegenheiten des Verstorbenen verpflichtet. Ja, nicht einmal berechtigt! Natürlich macht es aber Sinn, dringende Angelegenheiten in Angriff zu nehmen (Zeitungsabos kündigen, Vertragspartner verständigen...). Soll das Nachlassvermögen vor Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens verwaltet werden bzw. sind diesbezüglich dringende Maßnahmen erforderlich, so kann über das Notariat ein sogenannter Verlassenschaftskurator eingesetzt werden, der sich um den Nachlass kümmert. Meist wird jemand aus dem Kreis der mutmaßlichen Erben bestimmt.
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Vorsorge
Bestattungsvorsorge macht Sinn!
Nach unseren Erfahrungen ist es eine ganz große Entlastung für die Hinterbliebenen, wenn zu Lebzeiten über das Thema gesprochen und das eine oder andere sogar geregelt worden ist.
"Wir möchten unsere Kinder entlasten und auch ein bisschen mitreden."
Unter Bestattungsvorsorge versteht man einerseits die finanzielle Regelung der Bestattungskosten und andererseits auch die Festlegung der Bestattungswünsche im Bestattungsvertrag.
Bestattungsvertrag
Wir beraten Sie sehr gerne über die Möglichkeiten und voraussichtlichen Kosten Ihrer Wunschbestattung. Ihre Wünsche können wir auch gerne schriftlich festhalten. Es ist allerding dringend nötig, dass Sie Ihre Vertrauenspersonen darüber informieren. Der beste Vertrag hilft nichts, wenn wir nicht verständigt werden um Ihren Wunsch zu erfüllen.
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns. Wir sind gerne für Sie da.
Bestattungskostenvorsorge
Wenn Sie für die Bestattungskosten vorsorgen möchten, gibt es mehrere - im wesentlichen zwei - Möglichkeiten:
- Wenn der Versicherungsgedanke im Vordergrund steht, können Sie eine Lebens- oder Bestattungskostenversicherung abschließen. Diese Bestattungskostenversicherung ist auch nichts anderes, als eine zweckgebundene Lebensversicherung.
- Wenn der Versicherungsgedanke weniger Rolle spielt und wenn Sie den nötigen Betrag bereits angespart haben, dann besteht kein zwingender Grund das Geld aus der Hand zu geben. Sie können ein Sparbuch anlegen oder für eine (ober erwähnte) Versicherung eine Einmalzahlung leisten.
Wir selbst benötigen keine Vorauszahlung von Ihnen, unterstützen Sie aber gerne beim Abschluss einer entsprechenden Vorsorgemöglichkeit.
Guten Gewissens können wir Ihnen die UNIQA-Produkte unseres Nachbarn, der Uniqa-GeneralAgentur Holzner in der An-der-Lan-Straße 33 empfehlen.
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