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Unser Angebot |
Angebote
Feuerbestattung
Feuerbestattungen bieten wir gerne auf Anfrage an.
Auch im Rahmen der EWR-Dienstleistungsfreiheit in Österreich und Deutschland. Wenden Sie sich bevorzugt aber bitte an unsere Partnerunternehmen in Ihrer Nähe; folgen Sie dem Link nebenan (Filialen...).
Erdbestattung
Erdbestattungen bieten wir ebenfalls auf Anfrage an, gerne auch in Österreich und Deutschland im Rahmen der EWR-Dienstleistungsfreiheit. Wenden Sie sich bevorzugt aber bitte an unsere Partnerunternehmen in Ihrer Nähe; folgen Sie dem Link nebenan (Filialen...).
Urnenbefreiung
Die Asche eines lieben Verstorbenen an einem besonderen Ort zu verstreuen oder die Urne zuhause zu verwahren finden wir einen schönen und nachvollziehbaren Wunsch und helfen gerne bei der Erfüllung.
In Österreich und Deutschland ist die Beisetzung der Urne recht streng geregelt. Grundsätzlich herrscht Friedhofszwang, das heißt, die Urne muss auf einem Friedhof beigesetzt werden. Einzelne Bundesländer kennen Ausnahmen, die aber an Bedingungen wie eigenes Grundstück oder den "besonderen Status" der verstorbenen Person geknüpft sind. Bedingungen, die nicht von allen Menschen erfüllt werden können. Gegen diese Zwei-Klassen-Gesellschaft kämpfen wir und gehen gerne für Sie durch den Paragraphendschungel - notfalls auf Schleichwegen.
Aus hygienischer Sicht spricht nämlich absolut nichts gegen die Beisetzung der Urne an Orten außerhalb von Friedhöfen. Und aus moralischer Sicht schon gar nicht. Unser Angebot der Urnenbefreiung gilt sowohl für aktuelle Todesfälle als auch für bereits auf Friedhöfen beigesetzte Urnen.
Urnenbefreiung in Österreich und Deutschland ab € 290,-
Durch den Paragraphendschungel gehen wir für Sie, notfalls auf Schleichwegen...
Die Leistung umfasst die Administration zur Urnenanforderung (samt rechtlicher Durchsetzung) und die Aushändigung der Urne. Zusatzkosten können entstehen durch den Versand der Urne, Friedhofs- oder sonstige Verwaltungsgebühren. Wenn Sie dem Versand mittels Botendienst skeptisch gegenüberstehen, holen wie die Urne gegen einen moderaten Aufpreis auch gerne direkt bei der verwahrenden Stelle - meist das Krematorium, das örtliche Bestattungsunternehmen oder der Friedhof - ab.
Abhängig vom Aufwand können wir bei einem aktuellen Sterbefall sofort für Sie tätig werden und auch gleich die Abholung und Kremation für Sie durchführen. In diesem Fall entstehen Ihnen natürlich keine Kosten für die Urnenbefreiung, weil wir über die Urne ja bereits verfügen. Nur wenn Sie vor Ort vom örtlichen Bestattungsunternehmen betreut worden sind (was je nach Sterbeort und Wünschen Sinn macht), kümmern wir uns um die Urnenanforderung. Diese Dienstleistung nennen wir eben Urnenbefreiung.
Dasselbe gilt für Urnen, die bereits auf Friedhöfen beigesetzt sind. Es kommt nicht selten vor, dass zu Lebzeiten der Wunsch geäußert worden ist, die Asche zu verstreuen oder die Urne zuhause oder sonst einem besonderen Ort zu verwahren. Den Hinterbliebenen waren aber die Möglichkeiten zum damaligen Zeitpunkt gar nicht bekannt oder man hatte umständehalber einfach keine Kapazitäten sich darum zu kümmern und sich gegen Traditionen durchzusetzen. Die versäumte Erfüllung dieses Wunsches nach einer alternativen Beisetzung der Urne kann immer noch nachgeholt werden. Wir fordern in diesem Fall die Urne vom Friedhof an.
Für diesbezügliche Fragen kontaktieren Sie uns bitte, wir finden sicher eine gute Möglichkeit - sofern ein Partnerunternehmen in Ihrer Nähe ist mit dessen Unterstützung..
Urnenüberführung
Gerne führen wir für Sie die Überführung Ihrer Urne mit unserem Urnentransporter durch. Um die Kosten für Sie gering zu halten, versuchen wir Termine zu verbinden und nutzen für die Überführung der Urne unsere BMW RT1200, In den Wintermonaten kommt unser Motorrad für den Urnentransport nicht zum Einsatz.
Sargüberführung
Wir übernehmen auch die Überführung von Särgen für Sie. In Europa meist mit unserem Sargwagen, bei Bedarf organisieren wir Überführungen mit Flugzeug und anderen geeigneten Verkehrsmitteln.
Die Preise gelten für Konsumenten inkl. Steuern und enthalten bereits Privatkundenrabatte. Die Angebote gelten für Liechtenstein, Österreich (ohne Jungholz und derzeit ohne Wien) und Deutschland, vorbehaltlich Irrtum, Änderung, regionaler Beschränkungen aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtungen und Inflationsanpassung.
Unsere Tätigkeitsbereiche im Rahmen der EWR-Dienstleistungsfreiheit sind (fast) im gesamten EWR, besonders Vorarlberg (Bludenz, Bregen, Dornbirn und Feldkirch), Tirol (Innsbruck, Innsbruck-Land, Imst, Landeck, Reutte, Schwaz, Kufstein, Kitzbühel und Osttirol), Salzburg (Stadt Salzburg, Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg, Zell am See), Oberösterreich (Linz, Linz-Land, Wels, Wels-Land, Steyr, Steyr-Land, Braunau am Inn, Eferding, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Kirchdorf, Perg, Ried, Rohrbach, Schärding, Urfahr-Umgebung, Vöcklabruck), Niederösterreich (Amstetten, Baden, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Gmünd, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Krems, Krems-Land, Lilienfeld, Melk, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, St. Pölten, St-Pölten-Land, Scheibbs, Tulln, Waidhofen an der Thaya, Wiener Neustadt, Wiener-Neustadt-Land, Wien-Umgebung, Zwettl), Burgenland (Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Neusiedl am See, Rust, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart, Güssing, Jennersdorf), Steiermark (Graz, Graz-Umgebung, Bruck-Mürzzuschlag, Deutschlandsberg, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Leoben, Liezen, Murau, Murtal, Südoststeiermark, Voitsberg, Weiz), Kärnten (Feldkirchen, Hermagor, Klagenfurt, Klagenfurt-Land, Spittal an der Drau, St. Veit an der Glan, Villach, Villach-Land, Völkermarkt, Wolfsberg), Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) und Südtirol (Bozen, Bruneck, Meran).
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