September 2008 - Presse-Spiegel zum Pressefrühstück:
Seit September 2008 können wir in Österreich ohne größere Probleme arbeiten. Die Behörden haben das durch die Selbstanzeige ins Rollen gebrachte Strafverfahren mangels Rechtswidrigkeiten eingestellt und unsere Gewerbeberechtigung sowie unsere rechtmäßige Gewerbeausübung bestätigt. Die Gewerbebehörde hat zudem die Befähigung zur Ausübung des Bestattergewerbes unseres Geschäftsführers festgestellt. Die unfairen und unrichtigen Anschuldigungen der österreichischen Bestatterinnung wurden allsamt behördlich entkräftet.
Krone (6.9.08) |
Kurier (6.9.08) |
TT (6.9.08) |
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5. September 2008 (Freitag), 08.45 Uhr, Hotel Central Innsbruck - Pressefrühstück:
Themen der Pressekonferenz waren:
- Ergebnis des Verwaltungsstrafverfahrens nach der Selbstanzeige vom April
- Ergebnis des Verfahrens um angebliche Wettbewerbsverstöße
- Nunmehriger Umgang der Behörden mit der EWR-Dienstleistungsfreiheit
- Kooperationsabkommen zwischen der Bestattungsanstalt Unschwarz und einem österreichischen Verein
- Warum in naher Zukunft Bestattungsdienstleistungen zum Selbstkostenpreis angeboten werden - in ganz Österreich
- Wie Bestattungsdienstleistungen ohne Bestattungsunternehmen selbst erbracht werden
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26. April 2008 - Selbstanzeige:
Die Gerichtsmedizin weiß offensichtich nichts vom EU-Beitritt Österreichs und "rechtfertigt"
ihr Vorgehen mit der angeblich fehlenden Gewerbeberechtigung der Bestattungsanstalt Unschwarz. Liechtensteinische Gewerbeberechtigung, österreichischer Befähigungsnachweis und unterfertigte Auftragserteilung der Hinterbliebenen wurde der Gerichtsmedizin beim Abholversuch aber nachweislich vorgelegt. Davon abgesehen, ist niemand berechtigt in Wild-West-Manier selbst über das Bestehen von Berechtigungen zu entscheiden und selbstherrlich einen Leichnam zurückzubehalten. Rechtsstaatlich korrekt wäre es, bei Verdacht auf fehlende Berechtigungen eine Anzeige zu erstatten um der beschuldigten Partei die Möglichkeit zu geben, sich in einem fairen Verfahren zu rechtfertigen und vor allem der zuständigen Behörde die Rechtsverfolgung zu ermöglichen.
Trotz des erheblichen Vorwurfs, ohne Gewerbeberechtigung Bestattungsdienstleistungen anzubieten und durchzuführen, unterbleibt eine Anzeige. Weder Gerichtsmedizin noch das städtische Gesundheitsamt wagen diesen Schritt, der die haltlosen Vorwürfe entkräften könnte.
Unser Geschäftsführer erstattet deshalb Selbstanzeige bei der Gewerbepolizei in Innsbruck um in einem Verwaltungsstrafverfahren die Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden Tätigkeit beweisen zu können. Das Verfahren ist inzwischen zu unseren Gunsten abgeschlossen und es wurde behördlich festgestellt, daß wir rechtmäßig und korrekt tätig sind (siehe oben).
26. April 2008:
Kronenzeitung, Kurier, Stadtblatt und Tiroler Tageszeitung berichten über den Vorfall vom 22. April 2007.
Die Zeitungsberichte hatten zahlreiche Sympathiebekundungen zur Folge, für die wir uns herzlich mit dem Versprechen bedanken, jetzt erst recht transparente Leistungen zu fairen Preisen anzubieten.
Krone (26.4.08, S21) |
Kurier (26.4.08, S1+11) |
TT (26.4.08, S5) |
Stadtblatt (folgt) |
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22. April 2008 - Gerichtsmedizin Innsbruck verhindert Wettbewerber:
Eine Innsbrucker Familie beauftragt die Bestattungsanstalt Unschwarz mit der Feuerbestattung eines verstorbenen Familienmitgliedes. Bei der Abholung des Leichnams erleben wir eine unangenehme Überraschung: Die Gerichtsmedizin Innsbruck verweigert die Herausgabe des freigegebenen Leichnams. Diese beispiellose Maßnahme ist natürlich rechtswidrig, weil die Angehörigen über einen freigegebenen Leichnam verfügen dürfen und nicht verpflichtet sind, ein örtliches (teures) Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Daß die Medizin-Uni als Rechtsträgerin der Gerichtsmedizin den Erhalt der Marktmacht örtlicher Regionalmonopolisten unterstützt und keine Rücksicht auf die geschockten Hinterbliebenen nimmt, gibt der gewohnten Wettbewerbsverhinderung eine neue Dimension. Da der Trauerfamilie nicht zumutbar ist, auf Herausgabe des Leichnams zu klagen, legen wir aus Rücksicht auf die Angehörigen den Auftrag mit Bedauern zurück. Interessantes Detail am Rande: Die Gerichtsmedizin hätte uns den Leichnam übergeben, wenn wir ein Innsbrucker Bestattungsunternehmen als "Partner" nennen hätten können (natürlich gegen entsprechende Bezahlung!) - erinnert stark an Schutzgeld und Kartell.
Oktober 2007 - Markteintritt in Österreich:
Die Bestattungsanstalt Unschwarz meldet dem österreichischen Bundesministerium für Wirtschaft die Aufnahme der grenzüberschreitenden Tätigkeit im Rahmen der EWR-Dienstleistungsfreiheit. Diese Verständigung ist vor dem erstmaligen Tätigwerden in einem EWR-/EU-Staat vorgeschrieben. Somit ist die Bestattungsanstalt Unschwarz seit Oktober 2007 berechtigt, in Österreich Bestattungsdienstleistungen anzubieten und durchzuführen.
2. November 2007 - Bericht:
Die Tiroler Tageszeitung berichtet über die Dissertations-Recherche unseres Verwaltungsrates und seiner Absicht, demnächst mit der Bestattungsanstalt Unschwarz
auch in Österreich tätig zu werden. Zahlreiche Sympathiebekundungen für dieses Vorhaben waren die Folge, für die wir uns ganz herzlich bedanken.
10. Mai 2007 - Österreichische Befähigungsprüfung:
Unser geschäftsführender Verwaltungsrat legt in Linz erfolgreich die österreichische Befähigungsprüfung für das Bestattungsgewerbe ab. Rechtlich wäre dies nicht notwendig gewesen, weil die liechtensteinische Gewerbeberechtigung der Bestattungsanstalt Unschwarz ausreicht um in allen EWR- und EU-Ländern - somit auch in Österreich - tätig zu werden. Um höchsten Qualitätsansprüchen zu genügen, Vertrauen in die neue Marktteilnehmerin zu fördern und unseren österreichischen Kunden zu beweisen, daß faire Preise nicht mit Qualitätsverlust verbunden sind, hat sich unser Verwaltungsrat dennoch zu diesem Schritt entschlossen.
2003 - 2006 - Dissertationsstudie zum Bestattungsvertrag:
Mag. iur. Herwig Bichler bearbeitet unter Betreuung von Prof. Barta (Uni Innsbruck) sein Dissertationsthema "Bestattungsvertrag" und führt hiezu auch eine empirische Studie durch, um die tatsächliche Rechtspraxis zu erfassen. Konfrontiert mit vielen fragwürdigen Ergebnissen (Marktstruktur mit vielen Regionalmonopolisten, Verhinderung von Jungunternehmern durch die Wirtschaftskammern, undurchsichtige Preisgestaltung, Verstöße gegen konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen...) schlägt er der Standesvertretung die Zusammenarbeit zur Verbesserung der Marktsituation vor. Während manche Bestattungsunternehmen dem positiv gegenüber stehen, attackiert die Standesvertretung die wissenschaftliche Untersuchung sowie kritische Fragestellungen und knüpft eine Unterstützung der Dissertationsstudie an die Bedingung, kritische Fragen aus den Fragebögen zu streichen um so das Ergebnis in eine "bestatterfreundliche Richtung" zu lenken. Dies lehnt Herwig Bichler natürlich ab.
Nachdem auch einzelne Bestattungsunternehmen nicht zur Zusammenarbeit bereit sind ("Man bräuchte nichts zu ändern, es kommt eh jeder früher oder später zu uns.") und es sehr schade um die Studienergebnisse, die vielen Verbesserungs-Überlegungen und das erworbene Fachwissen gewesen wäre, wird die Idee geboren, ein eigenes Bestattungsunternehmen zu gründen. Der Name UNSCHWARZ ist Programm und soll den Unterschied zu den etablierten Bestattungsunternehmen deutlich machen: Unschwarz wird beweisen, daß wirtschaftlicher Erfolg auch mit transparenten Leistungen, fairen Preisen und unter Einhaltung konsumentenschutzrechtlicher Bestimmungen möglich ist.
2006 wird in Liechtenstein - einem EWR-Staat mit liberalem Bestattungsrecht - die Gründung der Bestattungsanstalt Unschwarz in Angriff genommen.