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Erbrecht - wird im Feb. 2020 überarbeitet

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Die nachfolgenden Informationen bieten Ihnen einen Überblick über das Erbrecht in Österreich und ersetzen nicht die rechtliche Beratung für einen konkreten Einzelfall! Im Detail - besonder in ganz speziellen Fällen - kann's noch ein bißchen komplizierter werden.

Nachlass/Erbschaft/Erbrecht

Das Vermögen samt allen Rechten und Pflichten einer Person werden nach deren Tod Nachlass genannt. Der Nachlass wird rechtlich wie eine Person behandelt. Die verstorbene Person wird Erblasser genannt.

Nicht zum Nachlass gehören höchstpersönliche Rechte und Pflichten, zum Beispiel Haftstrafen. Höchstpersönliche Rechte und Pflichten enden mit dem Tod der betreffenden Person und gehören nicht zum Nachlass. Deshalb kann man auch keine Haftstrafe erben, weil Haftstrafen höchstpersönlich gegen eine Person verhängt werden. Ein offener Kredit aber ist keine höchstpersönliche Angelegenheit, deshalb kann man sehr wohl Schulden erben. Eine Geldstrafe gehört nur dann zum Nachlass, wenn der Erblasser rechtskräftig verurteilt worden ist. Eine Geldstrafe aus einem laufenden Verfahren kann nicht vererbt werden.

Dieser Nachlass - also das Vermögen samt Rechten und Pflichten - wird eine Erbschaft genannt, die unter bestimmten Bedingungen an den oder die Erben übertrage wird. In Österreich passiert diese Übertragung nicht automatisch, sondern durch die Gerichte. Nach dem Tode des Erblassers erhalten die Erben nicht gleich den Nachlass selbst, sondern bloß ein Erbrecht. Das Erbrecht ist die Berechtigung, den Nachlass (mit Hilfe des Gerichts) in Besitz zu nehmen.

Übrigens: Wer lt. letztwilliger Verfügung ganz bestimmte Gegenstände (z. B. die Briefmarkensammlung oder € 5.000,-) aus einem Nachlass erhalten soll und nicht einen Anteil (z. B. 1/2 oder 1/3), wird nicht Erbe sondern Legatar und diese Gegenstände sind keine Erbschaft sondern werden Legat genannt. Die Erben müssen dem Legatar das Legat herausgeben.

Gesetzesänderung

Wir passen die Informationen auf dieser Seite gerade an die neue Rechtslage an. In wenigen Tagen finden Sie hier die aktuellen Informationen zum Erbrecht.

 

 

   

(c) Impressum

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Bestattung Unschwarz KG Innsbruck, An-der-Lan-Straße 33 in 6020 Innsbruck (Österreich)


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mit Betriebsstätte in Feistritz:
Bestattung Unschwarz KG in Feistritz, Duelerstraße 161 in 9711 Feistritz

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